Rechtsprechung
OVG Saarland, 28.05.1996 - 2 W 12/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Baugenehmigung; Geändertes Vorhaben; Bauplanungsrecht; Abstandsfläche ; Geländeniveau
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 23.04.1996 - 2 F 36/96
- OVG Saarland, 28.05.1996 - 2 W 12/96
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 24.04.1989 - 4 B 72.89
"Einfügen" eines Vorhabens im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB
Auszug aus OVG Saarland, 28.05.1996 - 2 W 12/96
Die Bestimmungen des Bauplanungsrechts gewähren namentlich für den Bereich der im Zusammenhang bebauten Ortslage regelmäßig keinen Schutz davor, daß von einem Gebäude aus die Einsicht in benachbarte Anwesen ermöglicht wird (im Anschluß an BVerwG, Beschlüsse vom 3.1.1983, BRS 40 Nr. 192, und vom 24.4.1989, BRS 49 Nr. 85, sowie Urteil vom 28.10.1993, BRS 55 Nr. 168). - BVerwG, 03.01.1983 - 4 B 224.82
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch bei baurechtskonformer Genehmigung nach …
Auszug aus OVG Saarland, 28.05.1996 - 2 W 12/96
Die Bestimmungen des Bauplanungsrechts gewähren namentlich für den Bereich der im Zusammenhang bebauten Ortslage regelmäßig keinen Schutz davor, daß von einem Gebäude aus die Einsicht in benachbarte Anwesen ermöglicht wird (im Anschluß an BVerwG, Beschlüsse vom 3.1.1983, BRS 40 Nr. 192, und vom 24.4.1989, BRS 49 Nr. 85, sowie Urteil vom 28.10.1993, BRS 55 Nr. 168).
- OVG Saarland, 23.04.2002 - 2 R 7/01
Vor den Außenwänden von Gebäuden sind Abstandsflächen freizuhalten; Ermittlung …
Allerdings entspricht es der Rechtsprechung des Senats, dass in Fallgestaltungen, in denen das für die Ermittlung der Abstandsflächentiefe oder auch zur Bestimmung der Vollgeschosszahl (vgl. § 2 Abs. 4 Satz 1 LBO) maßgebliche Gelände im Bereich der Gebäudeaußenwand abgegraben oder angeschüttet wird, unterer Bezugspunkt für die insoweit vorzunehmende Beurteilung regelmäßig die Darstellung des künftigen Geländeverlaufs in den Bauvorlagen ist (vgl. z.B. OVG des Saarlandes, Urteil vom 27.09.1995 -2 R 46/92-; Beschlüsse vom 28.05.1996 -2 W 12/96- und vom 22.11.1996 -2 W 31/96-; VGH Kassel, Beschluss vom 01.12.1982, BRS 39 Nr. 103;… Heintz in Gädtke/Böckenförde/Temme/Heintz, LBO Nordrhein-Westfalen, 9. Auflage 1998, § 2 Rdnr. 167, 168 m.w.N.). - OVG Saarland, 25.05.2010 - 2 A 31/10
Rücksichtnahmepflicht einer bis an die seitliche Grenze reichenden Dachterrasse …
zum Beispiel OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.5.1996 - 2 W 12/96 - unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschlüsse vom 3.1.1983 - 4 B 224/82 - BRS 40 Nr. 192, und vom 24.4.1989 - 4 B 72/89 -, BRS 49 Nr. 49. - VG Saarlouis, 22.06.2005 - 5 K 86/03
Baugenehmigungsgebühren Saarland: "Rohbauwert"
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.05.1997 -5 F 855/96-, OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.05.1996 -2 W 12/96-. - VG Lüneburg, 15.06.2006 - 2 A 140/05
Bauherr; Bauvoranfrage; Bauvorbescheid; Einfügen; Einvernehmen; Ermessen; …
Zu fragen ist mit anderen Worten, ob das angegriffene Vorhaben allein aufgrund der Nachtragsbaugenehmigung ausgeführt werden kann und ob dem Vorhaben in der Gestalt seines "neuen Bauscheins" eine Konzeption zugrunde liegt, welche die Zulässigkeit, namentlich seine Vereinbarkeit mit den konkurrierenden Belangen von Nachbarn erneut aufwirft (vgl. OVG Saarland, B.v. 23.8.1995 - 2 W 33/95 - Beschl .vom 28.5.1996 - 2 W 12/96 -, V.n.b.). - VG München, 17.08.1998 - M 1 SN 98.3143
Anwendung der Grundsätze des intertemporalen Prozeßrechts zur uneingeschränkten …
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Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 16.02.1996 - 2 W 12/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
UWG § 3
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 19.04.2001 - 4 U 143/00
Adressenhandel - Versand wettbewerbswidriger Werbung durch Erwerber
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einer in NJWE-WettbR 1996, 128 veröffentlichten Entscheidung eine Mitstörerhaftung eines Vertragshändlers verneint, die in der beanstandeten Zurverfügungstellung des Namens für die Werbung durch den ausländischen Hersteller gesehen wurde, da der begangene Wettbewerbsverstoß ohne seine Mitwirkung und für ihn nicht vorhersehbar erfolgte.